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OLG Hamm (15 W 22/04) | Datum: 14.09.2004
I. Die Beteiligten zu 1) und 2) sind nicht miteinander verheiratet und haben vier gemeinsame Kinder. Die erstgeborene Tochter B kam am 6.2.1999 in M zur Welt und führt den Familiennamen ihrer Mutter als Geburtsnamen [...]